Fehlende Zähne mitversichern

Fehlende Zähne mitversichern
Welcher Versicherungsschutz bietet sich bei fehlenden Zähne und einer angeratenen prothetischen und-/oder Implantat-Behandlung an?
In der Regel sind angeratene Behandlungen nicht mehr über eine Zahnzusatzversicherung abzusichern, welches ebenfalls für aktuellen Testsieger 2019 der Stiftung Warentest betrifft. Dennoch gibt es Tarife, die trotz allem Leistungen versprechen. Diese Leistungen sind jedoch meistens gering oder sehr teuer, sodass sich solche Tarife oft nicht lohnen.
Eine Ausnahme bildet die Versicherungskammer Bayern bzw. Union Krankenversicherung mit z.B. dem Premium-Tarif, der bis zu 3 fehlende Zähne gegen einen moderaten Beitragszuschlag versichert. Anders als bei den Testsiegern, werden hier jedoch keine Tarife mit 100% Leistung bei Zahnersatz angeboten. Dennoch werden diese Tarife von der Stiftung Warentest mit der Note „sehr gut“ (1,0) bewertet.
Kompakt
Optimal
Premium
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
Meistgestellte Fragen
Wie berechnet sich die Versicherungsleistung?
Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?
Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie (nur ZahnPRIVAT Premium) sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt:
- Im ersten Kalenderjahr erfolgt die Erstattung aus maximal 1.000 Euro
- In den ersten beiden Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 3.000 Euro
- In den ersten drei Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 6.000 Euro
- In den ersten vier Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 9.000 Euro
Was muss ich bei der Kieferorthopädie beachten?
Eine Kieferorthopädie ist nur im Tarif ZahnPRIVAT Premium mitversichert. Versicherungsschutz besteht unabhängig von der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG).
Bei Kindern: Voraussetzung ist ein Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres.
Bei Erwachsenen: Mitversichert ist eine unfallbedingte Kieferorthopädie.
Eine Leistung für Kieferorthopädie ist nur einmal in der Vertragslaufzeit mitversichert. Es werden maximal 90% aus maximal 4.000 Euro erstattet.
Was fällt unter Zahnprophylaxe und wie wird sie erstattet?
Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:
- Professionelle Zahnreinigung
- Erstellung Mundhygiene-Status
- Kontrolle des Übungserfolges
- Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/ -behandlung
- Zahnsteinentfernung
Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV, werden aus maximal 120 Euro pro Jahr erstattet (ZahnPRIVAT Kompakt zu 50%, ZahnPRIVAT Optimal zu 70% und ZahnPRIVAT Premium zu 90%).
Sind auch Leistungen von Ärzten bzw. Zahnärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?
Eine Kassenzulassung des Behandlers ist keine Voraussetzung für die Erstattung.
Welche vorbereitenden diagnostischen, therapeutischen und chirurgischen Arbeiten sind mitversichert?
Mitversichert sind z. B. der Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung oder Strahlendiagnostik wie Röntgenaufnahmen und auch innovative Verfahren (z. B. dentaler Volumentomographie (DVT)).
Was ist Gnathologie und wie ist es versichert?
Darunter versteht man funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Sie sind im Rahmen der Höchstgrenzen erstattungsfähig.
Welche Höchstsätze gelten in der Erstattung?
Es gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ).
Ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich?
Nein, ein Heil- und Kostenplan ist nicht Voraussetzung einer Erstattung. Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei uns einzureichen.
Was sind Inlays und Onlays?
Unter einem Inlay versteht man eine Zahnfüllung, die in einen Zahn eingeklebt wird. Das Besondere:
Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück aus dem zahntechnischen Labor. Ein Inlay kann aus Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff bestehen.
Beim Inlay ist die Kaufläche des Zahns meist nicht vollständig bedeckt – im Gegensatz zum Onlay. Entsprechend werden Onlays dort eingesetzt, wo der Schaden am Zahn zu groß ist, um noch ein Inlay einzusetzen.
Fallen Reparaturen von Zahnersatz auch unter den Versicherungsschutz?
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
In den Zahntarifen ZahnPRIVAT Kompakt, ZahnPRIVAT Optimal und ZahnPRIVAT Premium gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.
Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zahnzusatzversicherung?
Nein. Bei der durchgeführten Maßnahme muss lediglich ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt.
Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen Privaten Krankenversicherungen und dem ZahnVITAL-Tarif zusammen.
Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:
Union Krankenversicherung AG
66099 Saarbrücken
Ist eine Parodontosebehandlung auch mittels Periochip mitversichert?
Ja. Periochip ein kleiner Gelatine-Chip, der den Wirkstoff Chlorhexidin enthält und mit einer Pinzette in der Zahnfleischtasche platziert wird. Innerhalb von 7 Tagen löst sich der Chip auf und gibt dabei den Wirkstoff ab, sodass die Bakterien und Keime aktiv bekämpft werden können.
Kann ich mich auch teilnarkotisieren lassen?
Ja. Wenn die Behandlung grundsätzlich über den Tarif versichert ist und eine Maßnahme zur Schmerzausschaltung (z .B. Analgosedierung) notwendig ist, ist diese über den Tarif grundsätzlich mitversichert.
Was ist nicht mitversichert?
Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherten an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar.